Am Dienstag hat das OLG München entschieden, dass die von Facebook geforderte Klarnamenpflicht rechtens ist.
Facebook hatte mehrere Mitglieder aus dem sozialen Netz gelöscht, weil diese Phantasienamen für Ihre Accounts verwendet hatten.
Zahlreiche Nutzer sind unter dem Deckmantel eines Psyeudonyms deutlich aggressiver ihren Mitmenschen gegenüber unterwegs, weil sie keine Folgen fürchten.
Facebook verfolgt u.a. daher schon länger den Ansatz, dass eine Registrierung nur mit dem „echten“ Namen erfolgen soll / darf.