
Teil 8 unserer Blogreihe zu digitaler Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist da. Vom Gesetz betroffene Betreiber müssen eine Barrierefreiheitserklärung erstellen und laufend aktuell halten. Was es hierbei zu beachten gibt, erklären wir Ihnen hier:
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung informiert darüber, inwiefern eine Website oder App barrierefrei ist – also ob und wie sie für Menschen mit Einschränkungen zugänglich gemacht wurde. In der Erklärung wird transparent beschrieben, welche Standards erfüllt werden und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Zudem werden in ihr Kontaktmöglichkeiten für die Meldung von Barrieren angegeben.

Rechtlicher Hintergrund: Was fordert das BFSG?
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und ist seit dem 28.06.2025 in Kraft. Betroffen vom BFSG sind unter anderem E-Commerce-Websites oder auch elektronische Geräte. Das Gesetz verpflichtet betroffene Anbieter unter anderem zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung, die leicht zugänglich, aktuell (mindestens ein Mal im Jahr aktualisiert) und transparent sein soll.
Mehr zum BFSG können Sie in unserem entsprechenden Blog-Artikel erfahren: Teil 2: Details zum BFSG
Was muss eine gute Barrierefreiheitserklärung enthalten?
Die Erklärung sollte die angebotene Dienstleistung erklären, offen den Stand der technischen Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeiten für die Meldung von Barrieren enthalten. Ein beispielhafter Inhaltsaufbau könnte so aussehen:
- Einleitung mit kurzer Beschreibung der Dienstleistung
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Bekannte, noch bestehende Barrieren
- Kontakt für Meldungen von Barrieren
- Datum der letzten Aktualisierung
So könnte beispielsweise eine Barrierefreiheitserklärung aussehen:
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Beispielfirma GmbH
Beispielstraße 123
12345 Beispielort
Bayern
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Verkauf von Beispielprodukten über unseren Shop beispielshop123.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website beispielshop123.de bieten wir Beispielprodukte zum Kauf an. Wenn Sie sich auf der Website registrieren, können Sie Artikel, die Ihnen gefallen, markieren und auf eine Wunschliste setzen. Sie können sich außerdem in unseren Newsletter eintragen. Über unseren Online-Shop können Sie Artikel Ihrer Wahl kaufen und sich zusenden lassen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Einige Videoinhalte verfügen noch nicht über Untertitel.
PDF-Dokumente sind nicht mit einem Screenreader bedienbar.
Die Bedienung mit Tastatur ist nicht in allen Bereichen problemlos möglich.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Wir sind bemüht, unsere Videoinhalte bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen. Wir planen zudem, die Tastaturbedienbarkeit und die Möglichkeit PDFs mit Screenreader zu bedienen zeitnah umzusetzen. Eine genaue Angabe können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 30.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Beispielfirma GmbH
Beispielstraße 123
12345 Beispielort
E-Mail:
Telefon: 01234/56789
Link zur Website: https://beispielshop123.de

Sonstiges
Was beim Thema Barrierefreiheitserklärung noch gut zu wissen ist:
Wo wird die Barrierefreiheitserklärung eingebunden?
Die Erklärung sollte leicht auffindbar und mit wenigen Klicks erreichbar sein. Idealerweise wird sie auf der Startseite oder im Footer verlinkt.
Stetige Aktualisierung
Die Barrierefreiheitserklärung sollte mindestens einmal im Jahr und zusätzlich nach Änderungen, also z.B. wenn neue Funktionen veröffentlicht, oder neue Barrieren bekannt werden, aktualisiert werden. Es handelt sich hier um einen fortlaufenden Prozess, der den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert.
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