Zum Hauptinhalt springen

Digitale Barrierefreiheit: Die Barrierefreiheitserklärung

| Blog
Text Digitale Barrierefreiheit Teil 8: Die Barrierefreiheitserklärung zusammen mit Logo von IT-Networks und Icons, die Barrierefreiheit, einen Bildschirm, Sehen, Denken, Hören, Antippen und Rechtssprechung symbolisieren

Teil 8 unserer Blogreihe zu digitaler Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist da. Vom Gesetz betroffene Betreiber müssen eine Barrierefreiheitserklärung erstellen und laufend aktuell halten. Was es hierbei zu beachten gibt, erklären wir Ihnen hier:

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung informiert darüber, inwiefern eine Website oder App barrierefrei ist – also ob und wie sie für Menschen mit Einschränkungen zugänglich gemacht wurde. In der Erklärung wird transparent beschrieben, welche Standards erfüllt werden und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Zudem werden in ihr Kontaktmöglichkeiten für die Meldung von Barrieren angegeben.

Stilisierter Hammer vor vor Dokument

Rechtlicher Hintergrund: Was fordert das BFSG?

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und ist seit dem 28.06.2025 in Kraft. Betroffen vom BFSG sind unter anderem E-Commerce-Websites oder auch elektronische Geräte. Das Gesetz verpflichtet betroffene Anbieter unter anderem zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung, die leicht zugänglich, aktuell (mindestens ein Mal im Jahr aktualisiert) und transparent sein soll.

Mehr zum BFSG können Sie in unserem entsprechenden Blog-Artikel erfahren: Teil 2: Details zum BFSG

Was muss eine gute Barrierefreiheitserklärung enthalten?

Die Erklärung sollte die angebotene Dienstleistung erklären, offen den Stand der technischen Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeiten für die Meldung von Barrieren enthalten. Ein beispielhafter Inhaltsaufbau könnte so aussehen:

  • Einleitung mit kurzer Beschreibung der Dienstleistung
  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Bekannte, noch bestehende Barrieren
  • Kontakt für Meldungen von Barrieren
  • Datum der letzten Aktualisierung

So könnte beispielsweise eine Barrierefreiheitserklärung aussehen:

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Beispielfirma GmbH
Beispielstraße 123
12345 Beispielort
Bayern

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Verkauf von Beispielprodukten über unseren Shop beispielshop123.de

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website beispielshop123.de bieten wir Beispielprodukte zum Kauf an. Wenn Sie sich auf der Website registrieren, können Sie Artikel, die Ihnen gefallen, markieren und auf eine Wunschliste setzen. Sie können sich außerdem in unseren Newsletter eintragen. Über unseren Online-Shop können Sie Artikel Ihrer Wahl kaufen und sich zusenden lassen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Einige Videoinhalte verfügen noch nicht über Untertitel.
PDF-Dokumente sind nicht mit einem Screenreader bedienbar.
Die Bedienung mit Tastatur ist nicht in allen Bereichen problemlos möglich.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Wir sind bemüht, unsere Videoinhalte bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen. Wir planen zudem, die Tastaturbedienbarkeit und die Möglichkeit PDFs mit Screenreader zu bedienen zeitnah umzusetzen. Eine genaue Angabe können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 30.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Beispielfirma GmbH
Beispielstraße 123
12345 Beispielort

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 01234/56789

Link zur Website: https://beispielshop123.de

Lupe, die auf einen Papierstapel gerichtet ist

Sonstiges

Was beim Thema Barrierefreiheitserklärung noch gut zu wissen ist:

Wo wird die Barrierefreiheitserklärung eingebunden?

Die Erklärung sollte leicht auffindbar und mit wenigen Klicks erreichbar sein. Idealerweise wird sie auf der Startseite oder im Footer verlinkt.

Stetige Aktualisierung

Die Barrierefreiheitserklärung sollte mindestens einmal im Jahr und zusätzlich nach Änderungen, also z.B. wenn neue Funktionen veröffentlicht, oder neue Barrieren bekannt werden, aktualisiert werden. Es handelt sich hier um einen fortlaufenden Prozess, der den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert.

Benötigen auch Sie eine Barrierefreiheitserklärung?

Weitere Blogartikel zum Thema digitale Barrierefreiheit


Webdesign & Webentwicklung

Teilen: