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Digitale Barrierefreiheit: Übersicht

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Text Digitale Barrierefreiheit zusammen mit Logo von IT-Networks und Icons, die Barrierefreiheit, einen Bildschirm, Sehen, Denken, Hören, Antippen und Rechtssprechung symbolisieren

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht in den Startlöchern und so beschäftigen wir uns nun einmal ausführlich mit dem Thema digitaler Barrierefreiheit.

Definition Barrierefreiheit als Rechtsbegriff:

"Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."

§4 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)

Konzept und Ziel der Barrierefreiheit

Das Konzept der Barrierefreiheit strebt danach, die "Kontextfaktoren im Lebensumfeld" von Anfang an so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung nicht eingeschränkt werden. Spezielle behindertengerechte Sonderlösungen sollen so gar nicht erst nötig werden.

Ziel der Barrierefreiheit ist es Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt Teilhaben zu lassen.

Was ist barrierefrei?

Was im digitalen Bereich als barrierefrei gilt, wird von den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) auf internationaler Ebene festgelegt. Die dort erarbeiteten Anforderungen sind in Bezug auf Websites in vier Prinzipien aufgeteilt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Den Prinzipien sind die einzelnen Erfolgskriterien zugeordnet.

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28.06.2025 werden dadurch klare und einheitliche Standards in Sachen Barrierefreiheit festgelegt. Daraus ergibt sich, dass Websites die Anforderungen der WCAG in den Levels A und AA erfüllen müssen (§3 Abs. 2 BITV 2.0 -> EN 301-549).


Da das ganze Thema recht umfangreich ist haben wir beschlossen eine Blogreihe zu dem Thema zu erstellen und so die Themen rund um digitale Barrierefreiheit möglichst verständlich aufzuarbeiten und zu informieren.

Hilfreiche Links zu den hier angesprochenen Themen:

Das neue Gesetz wird auch für uns als Dienstleister im Webbereich relevant werden, daher haben wir uns bereits umfassend zur Umsetzung informiert. Gerne geben wir unser Wissen über diesen Blog an Sie weiter und natürlich würden wir uns freuen, wenn wir auch Ihre Webseite im Sinne des BFSG barrierefrei gestalten dürfen.

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