In ihren Tätigkeitsberichten berichteten die Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer von über 120 Verfahren und über 60 bereits verhängten Bußgeldern auf der Grundlage der DSGVO (Stand: Sept. 2019)
Diese Strafen wurden bisher verhängt:
- Ein Bußgeld in der Höhe von 80.000 Euro wurde in Baden-Württemberg für die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in einer digitalen Publikation verhängt.
- Mit 20.000 Euro wurde ein baden-württembergischer Social-Media-Anbieter bestraft. Die Passwörter seiner Nutzer waren im Klartext gespeichert und so konnten bei einem Hackerangriff personenbezogene Daten von ungefähr 330.000 Nutzern entwendet werden.
- Eine Geldbuße von 2.500 Euro musste ein Bürger aus Sachsen-Anhalt für das Versenden von E-Mails mit einem offenen E-Mail-Verteiler bezahlen.
- Im Saarland wurde eine unzulässige Veröffentlichung der Parteizugehörigkeit einer Person in einem Facebook-Account mit 118,50 Euro bestraft.
- Die meisten Bußgeldbescheide sind in Nordrhein-Westfalen erlassen worden, wobei hier die Höhe der Geldstrafen im Schnitt bei 433 Euro lag.
- Die Berliner Datenschutzbehörde hat mit 195.000 Euro das derzeit höchste DSGVO-Bußgeld gegen einen deutschen Lieferdienst verhängt. Grund dafür: Personenbezogene Daten würden nicht DSGVO-konform verarbeitet.
Die deutschen Aufsichtsbehörden gewöhnen sich langsam aber sicher daran, den neuen breiten Rahmen an Sanktionen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auszuschöpfen. Die hiesigen Kontrolleure sähen ihren Hauptauftrag in der Beratung, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er stellte aber klar: Bei den Bußgeldern „werden wir auch in Deutschland welche in Millionenhöhe sehen“.
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